Aktuelles

 

Am Mittwoch, 5.8.26 kann es aufgrund Umstellung der Telefonanlage dazu kommen, dass wir vorübergehend telefonisch nicht erreichbar sind.

 

Kommende Schließtage:

 

Sommerferien: 20.-31.07.2026

Herbstferien: 12.-16.10.2026

Weihnachtsferien: 24.12.26- 1.1.27

 

 

Information zur Grippeschutzimpfung

 

Für nachfolgend aufgeführten Personenkreis wird die jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen und von den Krankenkassen bezahlt:

 

  • Alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefahrdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefahrdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.: chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
  • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
  • chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellularer Restfunktion
  • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen mit erhöhter Gefahrdung, z. B. medizinisches Personal,
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen  betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
  • Personen mit erhöhter Gefahrdung durch direkten Kontakt zu Geflugel und Wildvogeln

 



 

Alle Personen, die gesetzlich versichert sind und nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören,
können sich im Rahmen einer Selbstzahlerleistung impfen lassen.
Die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistungsziffer 375 (10,72 €) zuzüglich dem Impfstoff (ca. 24 €).

Manche Krankenkassen erstatten die Kosten, bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse.